Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Zuge der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Corona-Pandemie besteht die Möglichkeit, jedem Arbeitnehmer eine Sonderleistung zusätzlich zum Arbeitsentgelt von bis zu 1.500 € steuerfrei zukommen zu lassen. Einzige Bedingung ist, dass diese Leistung erst nach dem 01.03.2020 aber vor dem 31.12.2020 ausbezahlt wurde.
Wir fordern: 1.500 € jetzt im Jahr 2020 steuerfrei für die Beschäftigten des TÜV SÜD, die auch in schweren Corona-Zeiten für ein mehr als respektables Ergebnis im Jahr 2020 sorgen werden.
Die Einschränkungen, Belastungen aber auch die gesundheitlichen Risiken während der Corona-Pandemie hatten und haben alle Beschäftigten zu tragen.
Euer btü-Vorstand
Siehe auch 1500€_2020.pdf