{"id":2467,"date":"2022-01-31T10:08:18","date_gmt":"2022-01-31T09:08:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.btue.de\/?page_id=2467"},"modified":"2022-01-31T10:08:38","modified_gmt":"2022-01-31T09:08:38","slug":"geschichte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.btue.de\/?page_id=2467","title":{"rendered":"Geschichte"},"content":{"rendered":"<p>Das Thema \u201e<strong>Tarifvertr\u00e4ge<\/strong>\u201c f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten der Technischen \u00dcberwachung zieht sich wie ein roter Faden durch die fast 50-j\u00e4hrige Geschichte der <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong>. Die Technischen \u00dcberwachungs-Vereine (T\u00dcV) waren fr\u00fcher tats\u00e4chlich eingetragene Vereine (e.V.) mit keinem auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichteten Betrieb und standen dem \u00f6ffentlichen Dienst sehr nahe. 1973 hatte die Gewerkschaft <strong>\u00d6TV <\/strong>(\u00d6ffentliche Dienste, Transport und Verkehr) mit der Tarifgemeinschaft der T\u00dcVs einen Tarifvertrag abgeschlossen. Dieser stie\u00df bei der Belegschaft des T\u00dcV Bayern auf heftigen Widerstand, was zur Gr\u00fcndung der <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Die \u201e<strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> ist verpflichtet, Tarifvertragsbestrebungen jeglicher Art zu verhindern\u201c, hie\u00df es beim 1. Delegiertentag der <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> \u00a0im M\u00e4rz 1974. Die <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> wollte g\u00fcnstigere Regelungen fortf\u00fchren und ausbauen in Anlehnung an das f\u00fcr die Bayerischen Beamten geltende Recht durch Betriebsvereinbarungen zwischen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des T\u00dcV Bayern e.V. und dem Gesamtbetriebsrat (GBR). St\u00fctze des GBR war dabei die rasch wachsende Organisation <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong>. Aber genau besehen ging es damals nicht grunds\u00e4tzlich gegen das Instru\u00adment \u201eTarifvertrag\u201c, sondern gegen eine Verschlechterung der Sozialvereinbarungen durch einen Tarifvertrag mit einer etablierten, aber betriebsfremden Gewerkschaft. Dieser erfolgreiche bayerische Weg mit dem \u201eBlauen Buch\u201c des T\u00dcV Bayern bew\u00e4hrte sich im Einflussbereich der <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> zwanzig Jahre lang.<\/p>\n<p>Doch \u201etempora mutantur\u201c (Zeiten \u00e4ndern sich): In den 1980er Jahren wurde das \u201ealte T\u00dcV-Prinzip\u201c (regionale T\u00dcVs in einer Monopolstellung) angegriffen: Die Schlagworte \u201eLiberalisierung\u201c und \u201eDeregulierung\u201c wirkten: Es gab erste T\u00dcV-Konkurrenzen, ein Nachdenken \u00fcber die Organisationsform als e.V. und eine st\u00e4rkere Ausrichtung im Sinne \u201eKundenorientierung\u201c. 1988 wurde mit der Gr\u00fcndung der T\u00dcV Bayern Holding GmbH die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, unter einem \u201eDach\u201c (Holding) verschiedene operative Firmen zu gr\u00fcnden und durch Fusionen oder Hinzuk\u00e4ufe zu einem vielgestaltigen Konzern mit einem auf wirtschaftlichen Gewinn ausgerichteten Betrieb auszubauen. Nach dem Fall der Mauer war weitere Dynamik angesagt: 1992 kam es zum fusionierten T\u00dcV Bayern Sachsen e.V. 1994 wurde die T\u00dcV Bayern Holding GmbH (als Dach der \u201eUnternehmensgruppe T\u00dcV Bayern\u201c) in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Ab 1994 wurden Bereiche aus dem T\u00dcV e.V. in z.T. neu gegr\u00fcndete GmbHs ausgegliedert, 1996 schlie\u00dflich alle Mitarbeiter des T\u00dcV Bayern Sachsen e.V., die keine \u201ehoheitliche Aufgaben\u201c als Sachverst\u00e4ndige aus\u00fcbten. 1996 entstand durch eine weitere Fusion als \u201eT\u00dcV Bayern Hessen Sachsen S\u00fcdwest e.V.\u201c ein Konzern (heute T\u00dcV S\u00dcD) mit Holding AG und operativen GmbHs: Die Anzahl der Besch\u00e4ftigten in der \u201eUnternehmensgruppe\u201c war innerhalb weniger Jahre vervielfacht; die Anzahl und Vielfalt der GmbHs stiegen ziemlich rasch, sp\u00e4ter wurde sie deutlich klarer strukturiert.<\/p>\n<p>Zu diesen \u00c4nderungen schien das \u201eBlaue Buch\u201c nicht mehr zu passen. 1994 wurden die Betriebsvereinbarungen des \u201eBlauen Buches\u201c von Arbeitgeberseite gek\u00fcndigt; auf Betreiben des GBR und der <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> wurde die K\u00fcndigung wieder zur\u00fcckgenommen. Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Konzerns hatte eine \u201eGehaltsordnung f\u00fcr neu eintretende Mitarbeiter\u201c erarbeiten lassen, die in den GmbHs schon angewendet und \u00fcber die an vielen Stellen verhandelt wurde. Es gab neue Gehaltssysteme, teils nur f\u00fcr neu Eintretende, teils fl\u00e4chendeckend f\u00fcr alle in der jeweiligen Firma. Die Ausgliederungen der vormaligen T\u00dcV e.V.-Mitarbeiter(innen) in GmbHs und die neuen \u201eGehaltsordnungen\u201c verunsicherten die Belegschaft stark.<\/p>\n<p>Die<strong><em> bt\u00fc<\/em><\/strong> als Belegschaftsvertretung musste reagieren: Logisch war der Schluss: Mit dem Status einer Gewerkschaft k\u00f6nnte <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> im Sinne des Tarifvertragsgesetzes Regelungen f\u00fcr den gesamten Konzern aus-handeln. Mit der Satzungs\u00e4nderung 1995 war die <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> \u201eGewerkschaft der Bediensteten der Technischen \u00dcberwachung\u201c und lehnte sich an die damalige GGV\u00f6D im Deutschen Beamtenbund (heute <a href=\"https:\/\/www.dbb.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">dbb<\/a>-Beamtenbund und Tarifunion) an. Die Fu\u00adsion von 1996 brachte die \u00d6TV ins Spiel, da der vormalige T\u00dcV S\u00fcdwest als Mitglied der T\u00dcV-Tarifgemeinschaft \u00d6TV-Tarifvertr\u00e4ge hatte. Da die Vorzeichen auf Abschluss eines Tarifvertrages im Konzern hindeuteten, richtete die <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> eine Tarifkommission ein und forderte die Konzernspitze zu Tarifverhandlungen auf, die Ende 1997 kurz vor dem Beginn standen. Die <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> hatte damit eine Kehrtwende gegen\u00fcber der Gr\u00fcndung vollzogen: Tarifvertr\u00e4ge \u201ezur Regelung der sozialen Bedingungen der Besch\u00e4ftigten\u201c beim T\u00dcV wurden als \u201ezwingend erforderlich\u201c angesehen.<\/p>\n<p>Auf einem \u201eNebenkriegsschauplatz\u201c waren aber <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> und \u00d6TV im Konflikt: Durch gerichtliche Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der Holding AG waren <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong>-Leute als Gewerkschaftsvertreter benannt. \u00d6TV reichte daraufhin eine Feststellungsklage zur Kl\u00e4rung des Gewerkschaftsstatus der <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> ein. Im Februar 1998 entschied das Arbeitsgericht\u00a0M\u00fcnchen und im Oktober 1998 das Landesarbeitsgericht, dass die <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> keine tariff\u00e4hige Gewerkschaft sei. Das daraufhin angerufene Bundes-Arbeitsgericht (BAG) best\u00e4tigte im Juni 2000 diese Entscheidung endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>Zwischen 1997 und 2000 liefen zwischen \u00d6TV und dem \u201eT\u00dcV S\u00fcddeutschland\u201c lange, intensive Tarifverhandlungen, \u00fcber deren Verlauf <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> diverse Informationen erhielt. Um Einfluss nehmen zu k\u00f6nnen, beschloss ein ao. Delegiertentag im November 1999, aufgrund der gemeinsamen Arbeitnehmerinteressen und unter der Voraussetzung jeweils aktueller Informationen auf die \u00d6TV einzuwirken. Die praktische Realisierung dieses Beschlusses machte uns die \u00d6TV freilich schwer. Im September 2000 lagen die \u201eTarifvertr\u00e4ge der Unternehmensgruppe T\u00dcV S\u00fcddeutschland\u201c vor; dabei war sehr wesentlich, dass alle Arbeitnehmer, die nicht an den Tarifvertrag gebunden waren, ihre alten Regelungen weiter behalten konnten; d.h. ein Tarifbeitritt war f\u00fcr diese freiwillig. Der ao. Delegiertentag im Nov. 2000 beschloss, \u201eauf die Verbesserung der sozialen Bedingungen\u201c weiter hinzuwirken und \u201eHilfestellung bei der Auslegung und Anwendung des Tarifvertrages\u201c, insbesondere in der Frage eines Tarifbeitritts zu geben. Zu Letzterem wurde betont: Die \u201e<strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> darf nicht nur Sammelbecken f\u00fcr unzufriedene Tarifvertrags-Verweigerer sein\u201c. Eine intensivere Zusammenarbeit mit \u00d6TV wurde damals eindeutig abgelehnt. Per erneuter Satzungs\u00e4nderung wurde die <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> statt \u201eGewerkschaft\u201c wieder eine \u201eVereinigung\u201c.<\/p>\n<p>In den Folgejahren war es eine wichtige Aufgabe, unsere Mitglieder, die urspr\u00fcnglich fast alle keine Tarifbindung hatten, bez\u00fcglich eines Tarifbeitritts zu beraten. 2001 hatte die <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> noch ein Gutachten anfertigen lassen, um die Rechtssicherheit der neben dem Tarifvertrag weitergef\u00fchrten Regelungen zu kl\u00e4ren. Die im Gutachten dargelegte Rechtsauffassung wurde nie durch eine gerichtliche Entscheidung in Frage gestellt.<\/p>\n<p>Daneben blieb es selbstverst\u00e4ndlich unsere Hauptaufgabe, Probleme mit dem Tarifvertragswerk kritisch zu begleiten. Auf Schwierigkeiten z.B. mit der Arbeitszeitflexibili\u00adsierung oder im Leistungstarifvertrag oder auch auf die zu geringe Anzahl der Stufen (3. Stufe!) im Verg\u00fctungstarifvertrag hatten wir schon fr\u00fchzeitig hingewiesen.<\/p>\n<p>Eine betriebliche Altersversorgung f\u00fcr die Neubesch\u00e4ftigten hatten wir 2003 in guter Weise mit hineingebracht. Von 2005 bis 2011 mussten wir immer wieder schleppende Tarifverhandlungen kritisieren, die Kritik traf selbstverst\u00e4ndlich beide Seiten. \u00dcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum waren bis zu f\u00fcnf Tarifvertr\u00e4ge gek\u00fcndigt; erst 2008 wurde wegen der damaligen Fusionsabsicht mit dem T\u00dcV Rheinland alles wieder (im alten Stand) voll rechtskr\u00e4ftig. Die \u201eGehaltsrunden\u201c kamen zumeist erst nach dem \u201eZieldatum\u201c zum Abschluss, mehrmals erst durch einen \u201eAnschub\u201c mittels eines <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong>-Flugblattes. In all den Jahren (\u00d6TV war durch Gewerkschaftsfusion inzwischen zur gro\u00dfen <a href=\"https:\/\/www.verdi.de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">ver.di<\/a> geworden) tat sich die etablierte Gewerkschaft schwer, uns mitreden zu lassen. Als \u201eIdeenlieferant\u201c und \u201eVerst\u00e4rkung\u201c h\u00e4tte man uns gerne genommen. So blieben viele Initiativen stecken.<\/p>\n<p>Angesichts der \u00fcber Jahre hinweg schwierigen Tarifgespr\u00e4che fand auf Initiative der Arbeitgeberseite 2012 eine Mediation mit ver.di statt, offenbar erfolgreich. Die rasche und passable Einigung der \u201eGehaltsrunde 2012\/13\u201c l\u00e4sst hoffen. Es \u201eh\u00e4ngen\u201c aber noch gen\u00fcgend Probleme, wie eine Verbesserung des Tarifvertrags Betriebliche Altersversorgung, eine Altersteilzeitregelung, Fragen der Arbeitszeit (-Flexibilisierung) sowie bei der Leistungsbewertung: Es gibt also noch viel zu verhandeln, wir helfen da gerne nach. Denn unterm Strich: Wir als <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> f\u00fchlten uns gerade in den schwierigen letzten 20 Jah\u00adren unseres Bestehens immer als \u201eStimme der Belegschaft\u201c dem Wohl der Besch\u00e4ftigten in der Technischen \u00dcberwachung verpflichtet, auch wenn uns als Organisation der Wind heftig ins Gesicht blies.<\/p>\n<p>Seit kurzem haben sich unter dem Stichwort \u201eTarifpluralit\u00e4t\u201c durch h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung neue M\u00f6glichkeiten aufgetan. Im gleichen Unternehmen bzw. Betrieb k\u00f6nnen sogar unterschiedliche (von konkurrierenden Gewerkschaften abgeschlossene) Tarifvertr\u00e4ge zur Anwendung kommen. Gleichzeitig sind die Kriterien f\u00fcr den Gewerkschaftsstatus erf\u00fcllbar. Deshalb hat sich die <strong><em>bt\u00fc<\/em><\/strong> entschlossen den Gewerkschaftsstatus anzunehmen. Die Zukunft bleibt spannend, unsere Zielrichtung klar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Thema \u201eTarifvertr\u00e4ge\u201c f\u00fcr die Besch\u00e4ftigten der Technischen \u00dcberwachung zieht sich wie ein roter Faden durch die fast 50-j\u00e4hrige Geschichte der bt\u00fc. 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