Autor: Franziska Wagner

  • 2:0 für btü

    2:0 für die btü

    ver.di klagt gegen die btü  im BTB vor Gericht in München

     

    btü  Information zu den Aufsichtsratswahlen der TÜV SÜD AG

    Der vom Konzernbetriebsrat eingesetzte Hauptwahlvorstand für die Aufsichtsratswahl 2025 hat nach eingehender rechtlicher Prüfung die btü– Vorschlagsliste und die Vorschlagsliste von ver.di zur Aufsichtsratswahl zugelassen. Wir von der btü  haben den Kolleginnen und Kollegen von ver.di einen fairen Wahlkampf angeboten. Dies hat ver.di abgelehnt.

    ver.di klagte und verlor in erster und zweiter Instanz

    ver.di hat per einstweiliger Verfügung beim Arbeitsgericht München zu erreichen versucht, dass die btü  nicht zur Aufsichtsratswahl antreten darf. Über die Beweggründe darf sich jeder seine eigenen Gedanken machen. Zusätzlich zur einstweiligen Verfügung hat ver.di ein Hauptsacheverfahren gegen die Entscheidung des Hauptwahlvorstandes eingeleitet. Beide Verfahren richteten sich zwar in erster Linie gegen Entscheidungen des Hauptwahlvorstands, faktisch wollte ver.di aber euch, den Beschäftigten bei TÜV SÜD, die Wahlmöglichkeit zwischen eurer Gewerkschaft btü  und ver.di nehmen, denn es wären dann nur noch die Kandidatinnen und Kandidaten von ver.di wählbar gewesen.

    Der erste Termin vor dem Arbeitsgericht

    Am 16.04.2025 fanden sich alle Prozessbeteiligten vor dem Arbeitsgericht München ein. Nach ca. 1,5 h Verhandlung verkündete das Gericht unmissverständlich das Ergebnis: Der Antrag von ver.di ist zurückzuweisen und die Kandidaten der btü  dürfen gewählt werden. Diesen Gerichtsentscheid wollte ver.di nicht akzeptieren und legte gegen den gerichtlichen Beschluss das Rechtsmittel der Beschwerde ein. Diese enthielt nicht wirklich neue Argumente und war ein weiterer Versuch, den gewerkschaftlichen Wettbewerb durch eine juristische Entscheidung zu verhindern.

    Der zweite Termin vor dem Landesarbeitsgericht

    Am 20.05.2025 fand der zweite Termin vor dem Landesarbeitsgericht München statt. In diesem wurde von ver.di Vertretern wieder versucht, der btü  den Gewerkschaftsstatus abzusprechen und die Zulassung dieser zur Aufsichtsratswahl der TÜV SÜD AG rückgängig zu machen. Nach ca. einstündiger Verhandlung und ca. zweistündiger Beratung des Gerichts wurde der Antrag von ver.di erneut abgewiesen…

    Damit steht es jetzt rein rechtlich 2:0 für unsere Gewerkschaft btü

    Fest steht: die btü  schickt für die Gewerkschaftssitze im Aufsichtsrat zwei geeignete, erfahrene und im TÜV SÜD bestens vernetzte Kollegen als Kandidaten ins Rennen, die sehr viele Sachverhalte und Problemstellung beim TÜV SÜD sehr gut kennen und ihren Einfluss zu eurem und zum Wohle des TÜV SÜD Konzerns geltend machen wollen.

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