Kategorie: Allgemein

  • Wichtige Information für die Beschäftigten in der VBO („Blaues Buch“)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    sofern ihr noch in der Vereinsbesoldungsordnung (VBO) des TÜV Bayern seid, erfolgt eure Vergütung in Anlehnung an das für die Beamten des Bayerischen Staates geltende Besoldungsrecht. Dieser wiederum übernimmt den Abschluss des Tarifvertrages der Länder (TV-L) vom 29.11.2021, siehe Pressemeldung der Staatskanzlei vom 17.01.2022.

    Bericht aus der Kabinettssitzung vom 17. Januar 2022 – Bayerisches Landesportal (bayern.de)

    Wesentliche Bestandteile des Tarifabschlusses waren eine Corona-Sonderzahlung von 1.300 € mit dem Gehalt für den Monat März und eine Erhöhung der Tabellenwerte um 2,8 % ab 01.12.2022.

    Die Sonderzahlung von 1.300 € wurde im Monat März nicht ausbezahlt.

    Der TÜV SÜD glaubt derzeit, wenn überhaupt nur die Tabellenwerte übernehmen zu müssen und übersieht dabei, dass die Corona-Sonderzahlung Teil des Pakets ist und wegen der Steuerfreiheit vor den 31.03.2022 terminiert wurde. In den Jahren von 2004 bis 2013 wurde ja auch die 42-Stunden-Woche vom TÜV SÜD dankend angenommen und nicht nur die Besoldungstabellen.

    Wir raten allen unseren Mitgliedern, die noch VBO-Beschäftigte sind, die Corona-Sonderzahlung i. H. v. 1.300 €, Teilzeitbeschäftigte anteilig, bei eurer Gesellschaft einzufordern und bei negativer Antwort umgehend einen Rechtsschutzantrag über die btü zu stellen.

     Euer btü-Vorstand

  • Der „TÜV“ vom TÜV ist da

    Nach der neuen Konzernbetriebsvereinbarung HU/AU bekommen alle TÜV SÜD Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter alle 2 Jahre die Gebühr für eine Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung erstattet.

    Somit haben sich die Bemühungen der btü zusammen mit der Unterschriftenaktion für die gesamte Belegschaft gelohnt.

    Wichtig: Die Vereinbarung gilt für Pkw oder Kraftrad für die HU/AU. Die Untersuchung muss an einem TÜV Service Center durchgeführt werden, nicht in der Werkstatt. Auch wichtig: Wenn Ihr bisher schon die Gebührenerstattung habt, gilt die dafür maßgebliche Betriebsvereinbarung weiter, z. B. die GBV 39/2009 in der TÜV SÜD Auto Service.