btü-Infoabend in Augsburg: Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Am 5. Oktober 2016 fand in Augsburg eine weitere btü-Infoveranstaltung statt. Die Themenwahl führte zu einer regen Teilnahme.

„Was kann ich für meine Altersvorsorge tun. Wie kann ich für meinen Lebensabend vorsorgen?“

Der Referent Herr Larisch von der Verbraucherzentrale Bayern konnte mit umfassenden Kenntnissen zum Thema Altersvorsorge / Altersversorgung großes Interesse bei den Anwesenden hervorrufen. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung aus der Verbraucherberatung gab er neutral die erworbenen Erkenntnisse weiter.

Er gab zu verstehen, dass es wichtig ist, dass jeder entsprechend seiner persönlichen Situation, einen Kassensturz über Einnahmen / Ausgaben  durchführt, um dann zu entscheiden was bleibt für die Altersvorsorge übrig? Hierbei sind auch Versicherungen eingeschlossen die jeder haben muss bzw. um existenzielle Risiken abzusichern. Er zeigte auf, welche Ausgaben bei Renteneintritt zu erwarten sind, wie groß die Rentenlücke aus heutiger Sicht auf Grund der Teuerung und Inflation sein wird.

Letztendlich gab er eindeutig zu verstehen, welche Produkte für den Aufbau einer Altersversorgung sinnvoll sind und bei welchen der Ertrag durch die anfallenden Kosten erheblich gemindert wird. Er erläuterte verständlich den Sinn, den Ertrag, die Risiken und die Möglichkeiten beim Abschluss eines Riester/Rürup Vertrages. Abschließend kann hier festgestellt werden, dass die Aussagen und Erkenntnisse im Gegensatz zu Versicherungsvertretern absolut neutral erfolgten, zeigte aber auch wie wichtig diese Bestandsaufnahme und Vorsorge heute ist.

Hier ist der Vortrag von Herrn Larisch: AV-Vortrag  (pdf 1,91 MB)

 

Das zweite Thema des Abends lautete:

Wenn andere für mich entscheiden!
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Als Referentin konnte Frau Oswald vom Landratsamt Augsburg gewonnen werden.

Bei Ihrem Vortrag war deutlich das große Interesse der Kolleginnen und Kollegen durch nachfragen zu merken, aber auch die große Unkenntnis darüber wann welche der genannten Vollmachten bzw. Verfügungen benötigt werden oder greifen.

Frau Oswald gab umfassend Auskunft zu den einzelnen Themen Vollmacht (Vorsorgevollmacht), Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. z. B. Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie wird durch Erklärung gegenüber dem oder den Bevollmächtigten erteilt. Eine notarielle Beurkundung ist allgemein nicht vorgeschrieben ist aber in bestimmten Fällen (Aufnahme von Darlehen, Immobilien-geschäfte) erforderlich.

Betreuungsverfügung ist eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall. Geregelt werden kann z. B. Vermögensangelegenheiten, Persönliche Angelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten und Heimaufnahme. Sie muss mit Ort und Datum unterschrieben werden und kann durch die Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigt werden. In der Patientenverfügung kann man schriftlich den Willen über die Art und Weise ärztlicher Behandlung abfassen für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann. Laut Gesetz vom 01.09.2009 ist vorgesehen diese schriftlich abzufassen. Einen genauen Überblick sowie die dazugehörigen Formulare findet man in der Broschüre des Bayer. Staatsministerium der Justiz „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ auf der Internetseite http://www.bestellen.bayern.de/ Diese kann dort kostenfrei als pdf-Datei heruntergeladen werden. Abschließend waren alle Teilnehmer der Meinung hier tätig werden zu müssen.

Augsburg 04.11.2016
Eckhard Pietsch

Dieser Beitrag wurde unter Berichte, Bezirk Augsburg veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.