Neuerungen bei der Delegiertenwahl 2020 – jetzt muss gehandelt werden!!!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

auf dem Delegiertentag im März 2018 wurde durch Änderung der Satzung beschlossen, die Delegiertenwahl in der btü der Struktur des TÜV SÜD anzupassen.

Die btü war bisher größtenteils in Bezirke mit territorialer Gliederung aufgeteilt. Die TÜV SÜD AG besteht jedoch aus dem Zusammenschluss von einzelnen Gesellschaften. In den vergangenen Jahren scheint dadurch der Bezug der einzelnen Mitarbeiter untereinander, über die einzelnen Gesellschaften hinweg, immer mehr verlorengegangen zu sein. Der Effekt bei den Delegiertenwahlen war, dass die mitgliederstärksten Gesellschaften (AS und IS) überproportional bei den Wahlen profitiert hatten.

Der btü ist jedoch daran gelegen, auch die Mitglieder in den „kleineren“ Gesellschaften mehr einzubinden. Deshalb soll zur nächsten Delegiertenwahl Anfang 2020 eine an die Satzung angepasste Wahlordnung gelten. Im Vorfeld dazu werden vereinzelt Mitglieder, z. B. aufgrund von stattgefundenen örtlichen Versetzungen, anderen Bezirken zugeordnet.

Ferner wird sich die neue Wahlordnung zukünftig größtenteils nach der Betriebsratsstruktur in den Gesellschaften richten. Verkürzt dargestellt sollen Mitglieder aus den einzelnen Gesellschaften ab 10 Mitgliedern in der btü die Möglichkeit erhalten, Delegierte aus ihrer Gesellschaft zu wählen. Das bedarf jedoch der Bereitschaft von den Mitgliedern aus den einzelnen Gesellschaften, sich zur Delegiertenwahl aufstellen zu lassen.

Mit dieser Information sollen sich insbesondere die Mitglieder aus den folgen Gesellschaften angesprochen fühlen: im Wesentlichen Akademie, BSG, LS und PS. In diesen Gesellschaften ist es nach dem derzeitigen Mitgliederstand möglich, zumindest einen Delegierten zu wählen.

Interessierte mögen sich bitte an den Wahlbeauftragten der btü, Herrn Michael Sippl (Michael.Sippl@btue.de), wenden.

Jetzt Mitglied werden und 2020 mitentscheiden!

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