In eigener Sache

Inzwischen kommt das Modell der Allianz-Rente immer mehr zum Tragen. Wenn Sie als unser Mitglied auch zu dieser Personengruppe gehören und in Rente gehen, kommt folgender Sachverhalt zum Tragen: Sie erhalten Ihre Betriebsrente über die Allianz, weshalb Sie nun kein Geld mehr direkt vom TÜV erhalten. Aus diesem Grund kann auch der Mitgliedsbeitrag nicht mehr über den TÜV abgeführt werden. Aus diesem Grund muss die Bezahlung der Mitgliedsbeiträge ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über eine Einzugsermächtigung erfolgen. Dazu ist es jedoch erforderlich uns eine Änderungsmitteilung zukommen zu lassen. Sofern uns diese Änderungsmitteilung mit der Einzugsermächtigung nicht vorliegt, erlischt ihre Mitgliedschaft.

Lassen Sie es nicht so weit kommen und denken Sie bitte rechtzeitig an die Änderungsmitteilung.

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